Welche Vorschriften bedingen den Einsatz von Rohrgittern?
In der deutschen Rechtssprechung gibt es keine Vorgabe, wo und ab welcher Rohrgröße geeignete Sicherungsmaßnahmen zu treffen sind. Dennoch gilt es die Verkehrssicherungspflichten zu beachten, die pauschal besagen: Wer Gefahrenquellen schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen um Schäden anderer zu verhindern.
Für Kanalbauwerke (u.a.) hat sich die DWA - die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. - mit dem Merkblatt DWA-M 616 der "Verkehrssicherungspflicht bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern" angenommen. Der Einsatz von Rohrgittern entspricht den Vorgaben und Empfehlungen dieser Vereinigung.
In Kanal- und Rohrsystemen gilt es Gefahren unterschiedlichster Art zu berücksichtigen: Faulgase, Überschwemmungen und Absturzhöhen. Kanalbauwerke faszinieren spielende Kinder gleichermaßen wie erwachsene, moderne Schatzsucher (Stichwort: Geocaching). Auch wenn größere wassertechnische Anlagen zumeist umzäunt sind können zusätzliche Sicherungsmaßnahmen Leib und Leben vor diesen Gefahren schützen.